Was gekündigte Verbraucher:innen jetzt tun können
- Schaden aufgrund der Kündigung möglichst genau berechnen.
- Anspruch mit Musterbrief (pdf) und weiterführende Hinweisen geltend machen.
- Schlichtungsstelle Energie einschalten.
„Offenbar lohnt sich Hartnäckigkeit beim Anbieter Gas.de, wenn es um Schadensersatz wegen der Kündigungen geht. In einem Fall gab es über 2000 Euro“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Solange sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Peanuts abspeisen lassen, scheinen sie derzeit gute Zahlungen zu erhalten. Auch der Weg zur Schlichtungsstelle Energie kann dabei helfen.“ Nach Berichten von Verbraucher:innen hatte das Unternehmen zunächst oft ein bis zwei Vergleichsangebote über geringe pauschale Summen unterbreitet, bevor es eine Zahlung in angemessener Höhe anbot. Gas.de hatte auch über „Grünwelt Energie“ Verträge vermittelt.
Weiterführende Hinweise und den Musterbrief (pdf) mit Informationen zur Schadensberechnung finden betroffene Verbraucher:innen auf dem Gemeinschaftsportal der Verbraucherzentralen.
Energieversorger kündigten allen Kund:innen
Vergangenes Jahr hatte neben Gas.de auch Stromio all seinen Kund:innen gekündigt. Sie fielen zunächst in die Ersatzversorgung, was regelmäßig deutlich teurer war als die mit den Unternehmen vereinbarten Konditionen. Auch ein späterer Wechsel in einen anderen Vertrag ist in der aktuellen Marktsituation oft sehr kostenträchtig. Deswegen sind die Unternehmen nach Auffassung der Verbraucherzentralen zum Schadensersatz verpflichtet. Gegen Stromio plant die Verbraucherzentrale Hessen daher Klage zu erheben, während der vzbv weiterhin Gas.de im Blick behält.
Sollte Gas.de angemessene Schadensersatzzahlungen verweigern, wird der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen einreichen. Geschädigte Verbraucher:innen können sich unter sammelklagen@vzbv.de melden.
Verbraucherzentralen helfen weiter
Verbraucher:innen, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen.