Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Sammelklage in Form einer Musterfeststellungsklage trifft das Gericht Feststellungen, die für die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen gleichermaßen gelten. Geschädigte müssen dann in einem zweiten Schritt selbst klagen und ihre Ansprüche durchsetzen.
- Bei der Sammelklage in Form einer Abhilfeklage fällt dieser zweite Schritt weg. Verbraucher:innen erhalten im Erfolgsfall direkt eine Leistung (z.B. eine Zahlung), ohne dass sie noch einmal individuell klagen müssen.
So funktioniert die neue Sammelklage
Der Weg für eine neue Form der Sammelklage in Deutschland ist frei. Die Verbraucherzentralen können bei Massenschäden künftig direkt Entschädigungen für Verbraucher:innen einklagen. Bisher konnten Verbraucherverbände mit Massenverfahren lediglich feststellen lassen, dass Verbraucher:innen Entschädigungen fordern können. Die EU-Verbandsklagerichtlinie macht diesen Schritt überflüssig. Ihre Umsetzung in Deutschland hat nun auch den Bundesrat am 29. September 2023 passiert.
„Die neue Klage ist ein echter Meilenstein für den Verbraucherschutz. Dass die Verbraucherzentralen direkte Entschädigungsleistungen für eine Vielzahl betroffener Verbraucher:innen einklagen können, ist ein Novum in Deutschland”, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. “Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird die neue Sammelklage zügig nutzen. Verbraucher:innen werden schneller und unkomplizierter ihnen zugestandene Leistungen erhalten können.”
Innerhalb des Gerichtsverfahrens werden die Bedingungen für eine Entschädigung geklärt. Am Ende einer erfolgreichen Klagen prüft ein:e Sachwalter:in, welche angemeldeten Verbraucher:innen wie viel Entschädigung erhalten können.
Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband
Unterschied zur Musterfeststellungklage
Bei einer erfolgreichen Sammelklage mit Abhilfeurteil bekommen Verbraucher:innen direkt eine Entschädigung. Anders als bei der im Jahr 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage müssen Betroffene keine individuelle Klage mehr im Nachgang anstoßen, um eine Leistung zu erhalten. Eine Teilnahme an einer Sammelklage ist für Verbraucher:innen kostenfrei.