Das Wichtigste in Kürze
- Die Sammelklagen gegen E.ON Energy Solutions und HanseWerk Natur führt der vzbv künftig als reine Musterfeststellungsklagen weiter.
- Wer sich bereits in das jeweilige Klageregister eingetragen hat, bleibt eingetragen.
- Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Ansprüche angemeldeter Verbraucher:innen verjähren nicht
Die Sammelklagen gegen die Fernwärmeanbieter E.ON und HanseWerk führt der vzbv als Musterfeststellungsklagen und nicht mehr als Abhilfeklagen weiter. Mit dieser Maßnahme will der vzbv sicherstellen, dass Ansprüche von Verbraucher:innen nicht verjähren. Denn das noch relativ neue Gesetz zur Abhilfeklage hemmt die Verjährung von Ansprüchen erst für die Zeit nach Inkrafttreten der Regelung, also ab 13. Oktober 2023. Verbraucheransprüche aus dem Zeitraum davor könnten verjähren, bevor die Klage beispielsweise durch ein rechtskräftiges Urteil beendet wird.
Die Verjährungsregelung zur Abhilfeklage war bereits im Jahr 2023 bekannt. Daher verknüpfte der vzbv seine Abhilfeklagen gegen E.ON und HanseWerk mit Elementen einer Musterfeststellungsklage (MFK). Bei einer MFK wird die Verjährung auch für mögliche Ansprüche aus den Jahren 2021 und 2022 für Betroffene gehemmt, die sich in das jeweilige Klageregister eingetragen haben.
Nach einer aktuellen rechtlichen Einschätzung des vzbv ist aber nicht garantiert, dass die Kombination aus Abhilfe- und Musterfeststellungsklage bis zum Ende des Verfahrens bestehen bleibt – etwa, wenn über den Musterfeststellungsteil bereits entschieden ist, die Abhilfeklage aber noch weiterläuft. In diesem Fall könnte das Risiko entstehen, dass Verbraucheransprüche verjähren. Um diese Unsicherheit zu vermeiden, hat der vzbv die Klageform angepasst und führt die Verfahren gegen E.ON und HanseWerk ausschließlich als Musterfeststellungsklagen weiter. Damit ist die Verjährungshemmung umfassend gewährleistet.
Was bedeutet die Änderung für Verbraucher:innen?
Die Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk laufen weiter. Wer sich als Betroffene:r bereits in das jeweilige Klageregister eingetragen hat, bleibt eingetragen. Der vzbv wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass betroffene Verbraucher:innen Rückzahlungen erhalten. Für Verbraucher:innen geht es um viel Geld, häufig um Tausende Euro.
Sofern am Ende einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage keine Regelung zu einer Rückzahlung von Geldbeträgen stehen sollte, müssen Verbraucher:innen möglicherweise selbst aktiv werden. Sie müssten dann noch einmal vor Gericht gehen, um das Geld zurückzubekommen.
Bei vergangenen Musterfeststellungsklagen konnte in aller Regel jedoch vermieden werden, dass Verbraucher:innen noch einmal selbst klagen müssen. Dies war möglich, weil mit den Unternehmen entweder entsprechende Einigungen erzielt wurden, oder die Unternehmen aufgrund des Urteils erstattet haben.
Wer sich noch nicht für die Sammelklage gegen E.ON oder HanseWerk angemeldet hat, kann das weiterhin kostenlos tun und dafür den jeweiligen Klage-Check auf den Seiten zu den Klagen gegen E.ON oder gegen HanseWerk nutzen.
Der vzbv wird Verbraucher:innen zudem über den News-Alert weiterhin über die jeweiligen Verfahren informieren. Auf den Seiten zu den Klagen gegen E.ON und gegen HanseWerk können sich Verbraucher:innen für den News-Alert eintragen. Dann erhalten Sie per Mail Informationen, sobald es neue Entwicklungen in den Verfahren gibt.