Register eröffnet: Verbraucher können sich nun für die Klage anmelden
Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Das Bundesamt für Justiz hat daraufhin das Klageregister eröffnet, in das sich nun betroffene Verbraucher eintragen können. Nur angemeldete Verbraucher nehmen an der Musterfeststellungsklage teil.
Klage-Check auf musterfeststellungsklagen.de, Anmeldung nur beim Bundesamt
Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check ermitteln. Bitte beachten Sie aber, dass für die Anmeldung im Klageregister allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website www.bundesjustizamt.de
Auf Ihren Fall kann es ankommen!
Das Gericht wird am 21. Juli 2020 über die Musterfeststellungsklage verhandeln. Bis zum 20. Juli 2020 können sich Verbraucher für die Klage anmelden.
So lange sollten Sie aber nicht warten. Denn: Das Gericht entscheidet nur dann über die Klage, wenn sich bis spätestens zum 27. März 2020 genügend Verbraucher beim Bundesamt registriert haben. Wenn Sie sich an der Klage beteiligen wollen, sollten Sie dies sehr bald tun. Ihre Teilnahme könnte darüber entscheiden, ob auch andere Geschädigte zu ihrem Recht kommen können!
Alle wichtigen Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de. Dort können Sie sich auch für einen News Alert anmelden, der Sie per E-Mail über das Verfahren auf dem Laufenden hält. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.