Musterklage gegen BEV: Insolvenzverwalter verspricht Neuabrechnung und Erstattung

Stand:
Der Insolvenzverwalter der BEV hat angekündigt, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juli 2023 umzusetzen. Er will die Rechnungen neu erstellen und zu Unrecht geforderte Beträge erstatten, wenn Verbraucher:innen diese ab dem 16. Oktober 2019 gezahlt haben.
Klage gegen BEV-Insolvenzverwalter

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Insolvenzverwalter hat zugesagt, seinen Verpflichtungen aus dem Urteil des BGH nachzukommen.
  • Informationen finden Sie dazu unter „Fragen und Antworten“ der Website bev-inso.de. Dort befinden sich in der Rubrik „Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren“ die Antworten auf die Frage „Welche Konsequenzen hat das vom Bundesgerichtshof (BGH) am 27.07.2023 getroffene Urteil?“.
  • Betroffene Verbraucher:innen sollen sich an die E-Mailadresse bev@mhbk.de richten.
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