Gerichte beschäftigen sich nur dann inhaltlich mit Musterfeststellungsklagen, wenn sich bis zu einem Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher in das Klageregister haben eintragen lassen. So sieht es das Gesetz vor. Wird diese Zahl nicht erreicht, scheitert die Klage: Ihr Inhalt gilt dann als zu wenig bedeutsam.
An der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen den Insolvenzverwalter der BEV haben sich bis zum Stichtag am 27. März 2020 hingegen bereits 3.698 Verbraucher beteiligt. Dies belegt die große Bedeutung, die das Thema nach wie vor für die durch die Insolvenz der BEV geschädigten Verbraucher hat.
Alle wichtigen Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie auf der Website www.sammelklagen.de/bev. Dort können Sie sich auch für einen News Alert anmelden, der Sie per E-Mail über das Verfahren auf dem Laufenden hält. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.
Weitere Anmeldungen sind noch bis zum 20. Juli 2020 möglich. Bitte beachten Sie aber, dass für die Anmeldung im Klageregister allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website www.bundesjustizamt.de. Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check ermitteln.