Das Wichtigste in Kürze
- Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unwirksam. Fernwärme-Kund:innen sollen ihr Geld zurückbekommen.
- Der vzbv benötigt Informationen und Unterlagen von Kunden:innen, die selbst einen Vertrag mit E.ON. abgeschlossen haben. Sie können ihre Fälle hier schildern: www.sammelklagen.de/verfahren/eon
- vzbv prüft Klage gegen E.ON
Arbeitspreise haben sich mehr als vervierfacht
E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklausel beispielsweise im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht das Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto für die Fernwärme-Kund:innen. Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON festzustellen.
Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Betroffene können sich über Umfrage melden
Der vzbv ruft Verbraucher:innen auf, online ihren Fall zu schildern. Der Verband kann erst dann eine Musterfeststellungsklage gegen E.ON erheben, wenn sich genügend Betroffene beim vzbv melden und er konkrete Fälle prüfen konnte. Gesucht werden Verbraucher:innen, die selbst einen Vertrag mit E.ON haben. Kunden:innen, die die Fernwärme über die Nebenkosten der Mietwohnung an den Vermieter zahlen, können keine unmittelbaren Ansprüche gegen E.ON geltend machen. Sie können sich aber bei den örtlichen Mietervereinen beraten lassen.