Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucher:innen können sich ab sofort kostenlos beim Bundesamt für Justiz anmelden.
- Teilnehmende Verbraucher:innen können eine Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen, wenn die Klage Erfolg hat. Auch Schadensersatz ist möglich.
- Betroffene können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
Hilfe für interessierte Betroffene
Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage. In unserem Bereich "Fragen und Antworten" finden Verbraucher:innen Hinweise, wie die Anmeldung zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie funktioniert.
Mit einem Klage-Check können sie prüfen, ob sie bei den Klagen mitmachen können.
Interessierte, die über den Fortgang der Verfahren informiert sein wollen, können sich für einen News-Alert anmelden.
Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung
Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen ist für die teilnehmenden Verbraucher:innen nicht nur verbindlich geklärt, dass sie lediglich die ursprünglich mit primastrom oder voxenergie vereinbarten Preise zahlen müssen. Sie können zudem Schadensersatz einfordern, wenn sie nach Aufkündigung ihres Vertrages bei ihrem neuen Anbieter höhere Kosten haben. Das gilt sowohl, wenn sie die Zahlung der von primastrom oder voxenergie erhöhten Preise verweigerten und daher fristlos gekündigt wurden als auch, wenn sie nach den Preiserhöhungsmitteilungen selbst außerordentlich gekündigt haben.
Preiserhöhungen anderer Energieanbieter
Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können bei einer Umfrage ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich weitere Klagen ergeben.
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