Aktualisierung 16.08.2022: Der vzbv hat die Umfrage zu teuren Gastarifen der GASAG beendet und klagt nun gegen das Unternehmen. Alle Informationen finden Sie unter „vzbv klagt gegen die GASAG“.
Das Wichtigste in Kürze
- Neukund:innen müssen bei der GASAG für Gas zum Teil mehr als doppelt so viel zahlen wie Bestandskund:innen.
- Der vzbv plant eine Musterfeststellungsklage. Im Erfolgsfall sind hohe Erstattungen möglich.
- Betroffene können hier ihren Fall schildern: www.sammelklagen.de/gasag
Unzulässiges Zwei-Klassen-System der GASAG
Die GASAG, örtlicher Gasgrundversorger für Berlin, hat im Dezember 2021 begonnen, Neukund:innen drastisch stärker zur Kasse zu bitten als Bestandskund:innen. Seit wann ein Haushalt beliefert wurde, entschied darüber, ob dieser zirka 7 oder 18 Cent je Kilowattstunde zu zahlen hatte. Ein Unterschied, der sich schnell auf hunderte von Euro summiert und für Verbraucher:innen existenzbedrohend sein kann. Der vzbv hält dieses „Zwei-Klassen-System“ der GASAG für rechtlich unzulässig, weil höhere Einkaufspreise des Energieversorgers nicht in erster Linie den Neukund:innen aufgebürdet werden dürfen.
vzbv sucht Betroffene
Bei einer Befragung zu Gundversorgern hatten sich besonders häufig GASAG-Kund:innen gemeldet. Daher will der vzbv nun mit einer Musterfeststellungsklage Betroffenen helfen, sich ihr Geld zurückzuholen. Verbraucher:innen können online hier ihren Fall schildern: www.sammelklagen.de/gasag.
Der vzbv kann erst dann gegen die GASAG klagen, wenn sich genügend Betroffene beim vzbv melden und er konkrete Fälle prüfen kann.
Betroffene können hier ihren Fall schildern: www.sammelklagen.de/gasag
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