Das Wichtigste in Kürze
- Viele Grundversorger wälzen erhöhte Beschaffungskosten vor allem auf Neukund:innen ab.
- Betroffene können online hier ihren Fall schildern: Umfrage zu Tarifen in der Grundversorgung
- vzbv prüft Klage gegen Energiegrundversorger.
„Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukund:innen auf. Damit schaffen sie ein unserer Ansicht nach unzulässiges Zweiklassensystem“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv.
Betroffen sind Verbraucher:innen, deren bisheriger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, wie im Fall der Anbieter gas.de und Stromio. Aber auch jene Kund:innen, die keinen Energieversorger gewählt haben und deshalb in der Grundversorgung sind, zum Beispiel nach einem Umzug. Bisher hatten Grundversorger nicht zwischen Neu- und Bestandskundentarifen unterschieden.
vzbv sucht Betroffene und Fälle
Der vzbv ruft Verbraucher:innen auf, online hier ihren Fall zu schildern: Umfrage zu Tarifen in der Grundversorgung. Der Verband kann erst dann eine Musterfeststellungsklage gegen Energiegrundversorger erheben, wenn sich genügend Betroffene beim vzbv gemeldet haben und er konkrete Fälle prüfen konnte.