Das Wichtigste in Kürze:
- Wer sich nicht in das Klageregister eingetragen hat, kann den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31.12.2024 widersprechen. Dazu genügt eine E-Mail an vergleich@primastrom.de oder vergleich@voxenergie.de.
- Verbraucher:innen sollen prüfen, ob sie jetzt aktiv die Unternehmen anschreiben oder sich noch gedulden. Der vzbv verhandelt derzeit noch offene Fragen wirksamer Kündigungen und Widerrufe und rechnet mit einem Entscheid dazu im Juni.
- Wer Angebote zur „Preissenkung“ mit neuer Laufzeit unterschreibt, riskiert einen teuren Neuvertrag.
Gute Nachrichten für Kund:innen der Unternehmen primastrom und voxenergie: Vom Vergleich des vzbv können alle profitieren, die in der Vergangenheit einseitige Preiserhöhungen erhalten haben. Und das unabhängig von einer Eintragung im Klageregister. Alle Kund:innen, die unter außerordentlich starken Preissteigerungen während der Energiekrise zu leiden hatten, dürften sich über den Vergleich freuen.
Eine E-Mail genügt, damit Verbraucher:innen Geld zurückerhalten
Wer nicht an den Klagen teilgenommen hat, aber den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31.12.2024 widerspricht, erhält eine deutliche Absenkung der zu zahlenden Preise. In Abhängigkeit vom Abrechnungszeitraum haben sich der vzbv und die Unternehmen auf folgende Preisdeckel verständigt:
- Strom zwischen 32 Cent/kWh und 44 Cent/kWh.
- Gas zwischen 9 Cent/kWh und 12 Cent/kWh.
Für den Widerspruch genügt eine E-Mail an vergleich@primastrom.de oder vergleich@voxenergie.de. Auf der Webseite des vzbv finden Verbraucher:innen einen Muster-Text und weitere Hinweise zum Vergleich.
Geduld kann sich im Einzelfall lohnen
Der vzbv verhandelt mit primastrom, voxenergie, nowenergy und Paketsparer aktuell die Fälle weiter, in denen die Unternehmen Verbraucher:innen trotz Widerruf oder Kündigung nicht aus den Verträgen lassen. Für diese Betroffenen könnte sich aus einem weiteren Vergleich ebenfalls eine Lösung ergeben.
Nutzen Sie unseren Vergleichs-Check um zu prüfen, ob Sie sich sich bereits jetzt auf den ersten Vergleich berufen können.
Die Verbraucherzentralen vor Ort beraten Verbraucher:innen bei individuellen Fragen, insbesondere ob sich der bereits abgeschlossene Vergleich für sie schon lohnt oder sie sich besser noch etwas gedulden sollen. Der vzbv rechnet mit einem Entscheid dazu im Juni.
Verbraucher:innen sollten Angebote der Unternehmen ignorieren
Wer von den Unternehmen ein Angebot mit Preissenkungen und „erfreulichen Nachrichten“ erhält, sollte dieses nicht annehmen, sondern lediglich wie oben beschrieben den früheren Preiserhöhungen widersprechen. Auch Anrufe der Unternehmen sollten Sie ignorieren. Nach Berichten von Verbraucher:innen wurde ihnen häufig telefonisch Preissenkungen und günstige Preise versprochen, obwohl die angebotenen Preise weit über dem Marktniveau legen.
Wenn sich Verbraucher:innen auf die Preissenkungsschreiben der Anbieter einlassen, handeln sie sich womöglich einen neuen Vertrag mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten ein. Die darin beworbenen Preise mögen für Kund:innen etwas günstiger sein als die bislang geforderten, sie liegen nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Berlin jedoch weiterhin weit über dem derzeitigen Marktdurchschnitt. Betroffene können sich bei Unsicherheiten bei ihrer Verbraucherzentrale vor Ort beraten lassen.