Das Wichtigste in Kürze
- Die Energieanbieter primastrom und voxenergie haben trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht. Der vzbv hält dies für unzulässig.
- Betroffene sollen nur vereinbarte Preise zahlen müssen. Nach einer außerordentlichen Kündigung können sie nach Auffassung des vzbv wegen der Mehrkosten gegebenenfalls Schadensersatz beanspruchen.
- Betroffene können sich in einigen Wochen zur Klage anmelden.
Preise sind bei Betroffenen enorm gestiegen
Über 1.100 Verbraucher:innen hatten sich im Vorfeld der Klage mit ihren Fällen beim vzbv gemeldet. Betroffene gaben an, dass sich ihre Strompreise mehr als verdreifacht haben. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen.
Preiserhöhungen sind unzulässig
Die Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da diese einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen erfolgten. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.
Ist die Klage erfolgreich, würde für die teilnehmenden Verbraucher:innen verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Falls Verbraucher:innen aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben, können sie gegebenenfalls Schadensersatz beanspruchen. Ebenso könnten Verbraucher:innen entschädigt werden, denen primastrom oder voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.