- Fernwärmepreise bei Stadtwerken Neubrandenburg und Avacon Natur wurden in den vergangenen Jahren teils massiv erhöht
- vzbv hält die Preiserhöhungen in der Vergangenheit für rechtswidrig und hat Unterlassungsklage erhoben
- Betroffene können ihr Interesse an einer Sammelklage bekunden
Preise haben sich oftmals vervielfacht
Fernwärmekund:innen können sich ihren Anbieter nicht aussuchen, da es in dem Monopolmarkt jeweils nur einen kommunalen Anbieter gibt. Umso dramatischer wirken sich Preiserhöhungen aus. Und deren Ausmaße waren gewaltig: Die Arbeitspreise der Stadtwerke Neubrandenburg haben sich mehr als verdreifacht, im Falle von Avacon in einem Versorgungsgebiet fast verfünffacht.
Viele Betroffene werden das Problem noch gar nicht gänzlich erfasst haben. Denn für das Jahr 2023 waren die Fernwärmepreise noch gesetzlich gedeckelt. Mit anderen Worten: Im Wesentlichen hat der Staat die Mehrkosten getragen. Für die Jahre davor und danach gilt das nicht.
Sammelklage nur bei Mitwirkung der Betroffenen möglich
Bislang hat der vzbv Unterlassungsklagen gegen beide Unternehmen erhoben. Diese zielen aber nicht auf Rückerstattungen an die Verbraucher:innen ab. Damit die Betroffenen ihr Geld - und zwar auch für frühere Jahre – zurückbekommen, bräuchte es eine Sammelklage. Wer Fernwärmekund:in der
- Stadtwerke Neubrandenburg oder der
- Avacon Natur GmbH in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen (mit Ausnahme des Versorgungsgebiets Hannover Kronsberg/Kronsrode)
ist, kann beim vzbv seine E-Mail-Adresse hinterlassen („Anmeldung für den News Alert“), um über das weitere Vorgehen informiert zu werden und die Chance auf eine Sammelklage gegen seinen Fernwärmeanbieter zu steigern.