Abfindung oder Fortführung des Sparvertrags möglich: Vergleich lässt Sparer:innen die Wahl

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vzbv und Sparkasse haben einen Vergleich geschlossen, das Klageverfahren ist beendet. Die Sparkasse Altenburger Land wird den Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt hatten, drei Angebote machen, aus denen sie wählen können. Diese gehen zum Teil über das hinaus, was im Klageverfahren erreichbar gewesen wäre.
Münzen gestapelt vor Stift und Zettel

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene können zwischen der Fortführung des Vertrags und zwei Abfindungen wählen.
  • Nur angemeldete Verbraucher:innen profitieren vom Vergleich.
  • Die Verbraucherzentrale Thüringen berät zum Vergleich.
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Sparer:innen haben drei Optionen

Nach monatelangen Verhandlungen haben der vzbv und die Sparkasse Altenburger Land einen für die beteiligten Verbraucher:innen vorteilhaften Vergleich geschlossen. Der vzbv hat deshalb die Musterfeststellungsklage zurückgenommen. Der Vergleich sieht vor, dass die zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in das Klageregister eingetragenen Verbraucher von der Sparkasse drei Angebote erhalten, aus denen sie wählen können. Ausgenommen sind diejenigen Sparer:innen, die sich bereits selbst mit der Sparkasse geeinigt hatten.
Die erste Option ermöglicht, was zentraler Inhalt der Klage war: Die Kündigungen der Sparkasse sind gegenstandlos. Verbraucher:innen können ihre Verträge fortführen. Dafür müssen sie die Sparraten, die in den zurückliegenden Jahren nicht gezahlt wurden, nun auf einmal entrichten. Im Gegenzug zahlt die Sparkasse für diesen Zeitraum Zinsen und Prämien auf einen Schlag nach. Wer seit der Kündigung Guthaben von seinem Konto abgezogen hatte, muss dies nun wieder einzahlen. Der Vergleich regelt nicht, wie lange die Verträge fortgeführt werden dürfen.

Bei der zweiten Option akzeptieren die Verbraucher:innen die Kündigung und erhalten dafür eine Abfindung in Höhe des 8fachen der zuletzt gezahlten Jahresprämie. Damit verzichten sie auf Ansprüche auf Zinsnachzahlungen, die sich daraus ergeben könnten, dass die Sparkasse eine unwirksame Zinsklausel verwendet hat. Entsprechende Ansprüche halten sich die Verbraucher:innen offen, wenn sie sich für die dritte Option entscheiden. Dafür fällt die Abfindung geringer aus: Sie beträgt das 5fache der zuletzt gezahlten Jahresprämie.

Die Sparkasse wird die Verbraucher:innen, die Anrecht auf einen Vergleich haben, in den nächsten Wochen anschreiben. Diese haben dann vier Wochen Zeit, sich für eines der Angebote zu entscheiden.

Teilweise besseres Ergebnis als bei erfolgreicher Klage

„Der Vergleich mit der Sparkasse Altenburger Land bedeutet einen großen Erfolg für Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen haben. Die Kündigungen der Sparkasse sind hinfällig. Abfindungsangebote dürften in der Regel im vierstelligen Bereich liegen, im Einzelfall je nach angesparter Summe auch höher“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Das Gesamtvolumen des Vergleichs könnte somit größer als eine Million Euro sein.“

Hätte der vzbv das Verfahren bis zum Erlass eines Urteils fortgeführt, hätte dies nicht nur einen Zeitverlust bedeutet. Eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung hätte sich nämlich aus einem Musterfeststellungsurteil nicht ergeben können. Gerade für Verbraucher:innen, die das Geld bereits anderweitig verwendet haben, dürfte die Abfindung eine sehr attraktive Variante sein.

Verbraucherzentrale Thüringen berät

Bei weitergehenden Fragen bezüglich des Vergleichs berät die Verbraucherzentrale Thüringen in Altenburg oder Gera nutzen. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 0365 8310110 vereinbart werden.