Das Wichtigste in Kürze
- Betroffene Verbraucher:innen können sich ab sofort für die Teilnahme an der Klage registrieren.
- vzbv empfiehlt Kund:innen der Berliner Sparkasse ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen.
- Hintergrund der Klage: Berliner Sparkasse weigert sich, unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten.
„Durch die Klage soll geklärt werden, ob die Berliner Sparkasse zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten muss. Betroffene Verbraucher:innen und Verbraucher haben jetzt die Chance, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, ohne Kosten oder Risiken zu tragen,“ sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Der vzbv geht davon aus, dass die Berliner Sparkasse bei einem Erfolg der Klage die Rückforderungen der teilnehmenden Kundinnen und Kunden begleicht.“
Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Postbank vom 27. April 2021. Der BGH erklärte nach der Klage des vzbv Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kund:innen für unwirksam. Daher sind nach Auffassung des vzbv entsprechende Preiserhöhungen und Gebühren der Berliner Sparkasse hinfällig.
Auf Ihren Fall kann es ankommen!
Das Verfahren geht nur weiter wenn sich genügend Verbraucher:innen beim Bundesamt für Justiz registrieren. Mindestens 50 betroffene Kund:innen der Berliner Sparkassen müssen sich dafür innerhalb von zwei Monaten der Klage anschließen Verbraucher:innen, die sich der Klage anschließen wollen, sollten sie dies deshalb bald tun. Denn ihre Teilnahme entscheidet darüber, ob Betroffene zu ihrem Recht kommen können.
Sie wollen an der Musterfeststellungsklage teilnehmen?
Ob sich ein Fall für die Musterfeststellungsklage eignet, können Betroffene online mit dem Klage-Check herausfinden. Der Klage-Check stellt auch Hinweise für die Anmeldung bereit.
Die Webseite zur Klage gegen die Berliner Sparkasse beantwortet die wichtigsten Fragen zur Klage. Interessierte können einen News-Alert abonnieren, um über Termine und Neuigkeiten informiert zu bleiben.
Wie geht es weiter?
Das Kammergericht Berlin prüft in zwei Monaten, ob sich mindestens 50 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen haben. Dann läuft das Verfahren weiter. Die Anmeldung zum Register ist bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung möglich, die Abmeldung bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst. Der vzbv informiert über Termine und Neuigkeiten mit dem News-Alert. Melden Sie sich gerne direkt hier dazu an.
Das Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin ist unter der Rufnummer (030) 214 85-190, mittwochs von 10:00 - 14:00 Uhr und donnerstags von 13:00 - 17:00 Uhr erreichbar.