BGH-Urteil: Prämiensparer können mit Nachzahlungen rechnen

Stand:
Der Bundesgerichtshof hat gestern im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig entschieden, wie die Zinsen aus Prämiensparverträgen zu berechnen sind. Und damit der bisherigen Praxis der Sparkassen eine Absage erteilt. Prämiensparer haben nun sehr gute Aussichten auf Nachzahlungen. Anmeldungen zu den Musterfeststellungsklagen sind noch möglich.
Sparkasse Leipzig Schriftzug

 

Was Betroffene jetzt wissen müssen

  • Betroffene können sich bis zum 17. Januar 2023 beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden, um von der Klage zu profitieren. Wenn sie sich bereits angemeldet haben, müssen sie nichts weiter tun.
  • Die Frist zur Abmeldung endet mit Ablauf des 18. Januar 2023.
  • Ein Urteil ist am 18. Januar 2023 noch nicht zu erwarten.
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Gestern hat sich der Bundesgerichtshof mit der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse befasst. Darin geht es um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen, ebenso wie in den Verfahren gegen die Saalesparkasse sowie die Sparkassen München und Nürnberg. Das verkündete Urteil wird eine gewaltige Wirkung entfalten. Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, steht Folgendes bereits fest:

  • Die Sparkassen haben die Zinsen falsch berechnet.
  • Die Sparer haben Anspruch auf Nachzahlungen.
  • Die Ansprüche verjähren frühestens drei Jahre nach Kündigung des Sparvertrags.

Das Oberlandesgericht Naumburg sowie das Bayerische Oberstes Landesgericht werden dem Urteil des Bundesgerichtshofs folgen. Daher stehen die Chancen aller Prämiensparer, die sich für eine Musterfeststellungsklage registriert haben, nun sehr gut, von ihrer Sparkasse eine Nachzahlung zu erhalten. Wann dies der Fall sein wird, hängt nun sehr vom Verhalten der Sparkassen ab. Denn trotz der deutlichen Worte des Bundesgerichtshofs laufen die Klageverfahren weiter. Einige Fragen sind auch noch offen.

Teilnahme an den Musterfeststellungsklagen ist noch möglich

Betroffene Sparer, die sich noch nicht für eine Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können dies noch nachholen. Im Falle der Saalesparkasse läuft diese Frist am 16. November 2021 ab. Ob sich Ihr Fall für eine der Klagen eignet, können Sie mit unseren Klage-Checks herausfinden:

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Bitte beachten Sie, dass für die An- und Abmeldung zur Klage allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Auf dessen Website www.bundesjustizamt.de finden Sie die Formulare.

Mustertexte für die Anmeldung finden Sie hier: