In das Thema Zinsanpassung in Prämiensparverträgen hat sich inzwischen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet. An einem Runden Tisch, an dem auch Bankenvertreter und die Verbraucherzentrale teilgenommen haben, konnte aber keine verbrauchergerechte Lösung erzielt werden.
Daher hat sich die BaFin nun mit ungewöhnlich deutlichen Worten an die Prämiensparer gewandt und ihnen nahegelegt, selbst aktiv zu werden. Neben der Empfehlung, sich von ihrer Sparkasse die Zinsberechnung erläutern zu lassen, rät sie ihnen auch dazu, sich „bei Fragen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Unterbrechung etwaiger Verjährungsfristen bei Bedarf an eine Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt zu wenden.“
In derselben Pressemitteilung nimmt die BaFin ausdrücklich Bezug auf die Musterfeststellungsklagen. Sicherlich kein Zufall – denn die Musterfeststellungsklage dient der Anspruchsdurchsetzung und hemmt die Verjährung. Dies gilt allerdings nur für die Verbraucher, die sich an einer der Klagen beteiligen. Dies ist weiterhin möglich.
Alle wichtigen Informationen zu den Musterfeststellungsklagen finden Sie auf unserer Website. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür im Falle der Saalesparkasse bitte an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und im Falle der Sparkasse Nürnberg an die Verbraucherzentrale Bayern.
Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zu einer unserer Musterfeststellungsklagen passt, können Verbraucher den Klage-Check-Saalesparkasse oder den Klage-Check-Sparkasse Nürnberg nutzen.
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