Das Wichtigste in Kürze
- Das Gutachten beantwortet Fragen zur Berechnung der Zinsen.
- Gericht kündigt Entscheidungen für den 11. Oktober 2023 an.
- Anmeldungen für die Klagen sind nicht mehr möglich.
Kriterien für die Zinsanpassung
Im Gerichtstermin vom 20. September 2023 setzten sich der vzbv, die Sparkassen und das Gericht mit dem beauftragten Gutachten auseinander. Der gerichtlich bestellte Gutachter schlägt vor, wie die Zinsen bei den Prämiensparverträgen zu berechnen seien. Seine Empfehlungen weichen allerdings von den Forderungen des vzbv ab. Der vzbv hat seine Position weiter verteidigt. Das Gericht wird nun unter Berücksichtigung des Gutachtens seine Urteile fällen und hat die Entscheidungen für den 11. Oktober 2023 angekündigt.
Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts unternehmen
Wer an einer der Klagen teilnimmt, kann das Ergebnis in Ruhe abwarten. Betroffene können sich nicht mehr für die Klagen anmelden oder sich von diesen abmelden. Über weitere Schritte im Verfahren entscheidet der vzbv nach Erhalt des Urteils.
Über weitere Entwicklungen und Termine zu den Verfahren informiert der vzbv mit News-Alerts:
Links von anderen Webseiten
» vzbv verklagt drei Sparkassen wegen falscher Zinsberechnung