Erfolg in wesentlichen Punkten
Das Gericht gibt der Klage in wichtigen Punkten statt. Das Gericht entschied, gestützt auf ein Gutachten, wie die Zinsen neu zu berechnen sind. Zinsansprüche verjähren frühestens drei Jahre nach Kündigung des Vertrages. Die Betroffenen können damit Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen.
Das Ergebnis bleibt hinter dem zurück, was der vzbv gefordert hatte. Gleichwohl sind Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich.
Bundesgerichtshof kann Urteil prüfen
Das Urteil liegt bisher nur unvollständig vor. Sobald der vzbv die Urteilsgründe geprüft hat, entscheidet er, ob er das Urteil dem Bundesgerichtshof vorlegt. Auch die Sparkasse kann dies noch tun.
Eine Anmeldung zur oder Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.
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