Musterklage: Prämiensparer gegen Sparkasse Zwickau

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine weitere Musterfeststellungsklage erhoben, um Prämiensparern zu ihrem Recht und zu ihrem Geld zu verhelfen. Die jüngste Klage richtet sich gegen die Sparkasse Zwickau.
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Die Sparkasse Zwickau hat aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die variablen Zinsen zum Nachteil von Prämiensparern angepasst. Im Durchschnitt handelte es sich um rund 6.000 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Sachsen am 04.02.2020 beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau eingereicht. Sparer sollen die ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen leichter einklagen können. Das Bundesamt für Justiz eröffnet demnächst das Klageregister für betroffene Verbraucher. Ende 2020 verjähren die Ansprüche.

Wer kann sich der Klage anschließen?

Alle Kunden der Sparkasse Zwickau, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, können sich der Klage anschließen.

Die Verträge müssen die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten.

Verbraucher können sich für Klage anmelden:

  • Das Bundesamt für Justiz eröffnet demnächst das Klageregister: Dort tragen sich Interessierte selbst ein.
  • Für die Anmeldung können sich Verbraucher Unterstützung holen. Die Verbraucherzentrale in Zwickau bietet dafür eine Beratung zum Preis von 40 Euro an.
  • Beratungstermine können ab sofort online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 gebucht werden.