Zwei Monate nach der Eröffnung des Klageregisters haben bereits mehr als 400 Verbraucher (vorläufiger Stand vom 18.11.2020) die Chance wahrgenommen, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Mit dieser Zahl an Anmeldungen ist die Fortführung des Verfahrens gesichert.
Anmeldungen sind weiterhin möglich. Nur registrierte Verbraucher nehmen an der Klage teil, zugleich wird die Verjährung der Ansprüche verhindert.
Alle wichtigen Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie auf unserer Website. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
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