Im Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse fand heute die mündliche Verhandlung statt. Darin machte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg deutlich, dass die Sparkasse die Zinsen aus den Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. In der Frage, wie dies richtigerweise zu erfolgen hat, folgte es im Wesentlichen den Anträgen des vzbv.
Erfolg in wesentlichen Fragen
Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Sparkasse an einem Referenzzins für langfristige Spareinlagen zu orientieren und den sogenannten relativen Zinsabstand zu wahren hat. Diese Berechnungsmethode führt zu wesentlich höheren Zinsansprüchen als den von der Sparkasse gewährten. Betroffene Sparer:innen dürfen also auf Nachzahlungen hoffen.
Außerdem erklärte das Gericht, dass die Zinsansprüche frühestens drei Jahre nach Kündigung des Vertrages verjähren. Somit können die Betroffenen Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen.
Einige Punkte werden noch im Prozess geklärt
Das Gericht folgt in seinen Ausführungen dem Bundesgerichtshof, der kürzlich im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig zu entscheiden hatte. Das OLG Naumburg hat noch kein Urteil gesprochen. Zuvor sind einige offene Punkte zu klären, so ist z.B. noch der konkrete Referenzzins zu bestimmen, an dem sich die Sparkasse orientieren muss.
Teilnahme an der Klage nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Die Möglichkeit zur Abmeldung besteht bis zum Ende des heutigen Tages. Sie müsste gegenüber dem Bundesamt für Justiz erklärt werden.