Prämiensparen: vzbv klagt gegen die Sparkasse Nürnberg

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg. Es geht um fehlerhafte Zinsberechnungen und ungerechtfertigte Kündigungen von Prämiersparverträgen.
Sparkasse Nürnberg

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungen von vielen Prämiensparverträgen sind zweifelhaft.
  • Entgangene Zinsen belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.200 Euro.
  • Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet wird.
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Die Sparkasse Nürnberg hat im Jahr 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge waren ursprünglich eher niedrig verzinst, bieten aus heutiger Sicht aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite. Die Sparkasse hat vielen Prämiensparern außerdem jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse ein. Das Gericht soll klären, wie die Zinsanpassungen korrekt hätten vorgenommen werden müssen. Und es hat darüber zu entscheiden, ob die Kündigung von vielen Verträgen rechtmäßig war.

Ansprüche belaufen sich auf durchschnittlich 4.200 Euro

Die Verbraucherzentrale Bayern hat in ihrer Nürnberger Beratungsstelle die Fälle betroffener Kunden dokumentiert und dem vzbv zur Verfügung gestellt. Nach ihren Berechnungen belaufen sich die entgangenen Zinsen auf durchschnittlich 4.200 Euro pro Vertrag. Zudem wird den Sparern durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen.

Noch kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich in wenigen Wochen wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren. Melden Sie sich dazu bei unserem News-Alert an.

Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

An der Musterfeststellungsklage können sich grundsätzlich alle Kunden der Sparkasse Nürnberg beteiligen, die dort einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg richtet die Verbraucherzentrale ein Infotelefon ein. Von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr informieren Rechtslotsen unter (0911) 993 990 27 zum Ortstarif, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen.

Unser News Alert informiert fortlaufend über das Verfahren. Bitte melden Sie sich hier für den News Alert an.