Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigungen von vielen Prämiensparverträgen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig.
- Entgangene Zinsen belaufen sich auf durchschnittlich mehr als 4.600 Euro.
- Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet ist.
Die SSKM hat im Jahr 2019 viele tausend langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge waren ursprünglich eher niedrig verzinst, bieten aus heutiger Sicht aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite. Die Sparkasse hat vielen Prämiensparern außerdem jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse ein. Das Gericht soll klären, wie die Zinsanpassungen korrekt hätten vorgenommen werden müssen. Und es hat darüber zu entscheiden, ob die Kündigung von vielen Verträgen rechtmäßig war.
Ansprüche belaufen sich auf durchschnittlich 4.600 Euro
Die Verbraucherzentrale Bayern hat in ihrer Münchner Beratungsstelle die Fälle betroffener Kunden dokumentiert und dem vzbv zur Verfügung gestellt. Nach ihren Berechnungen belaufen sich die entgangenen Zinsen auf durchschnittlich mehr als 4.600 Euro pro Vertrag. Zudem wird den Sparern durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen.
Noch kein Handlungsbedarf für Verbraucher
Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich spätestens im Frühjahr wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren. Melden Sie sich dazu weiter unten für unseren News-Alert an.
Teilnahme an der Musterfeststellungsklage
An der Musterfeststellungsklage können sich grundsätzlich alle Kunden der Stadtsparkasse München beteiligen, die dort einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Nähere Infos dazu finden sich in unseren FAQ.
Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München hat die Verbraucherzentrale ein Infotelefon eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr informieren Rechtslotsen unter (089) 90 40 97 14 zum Ortstarif, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen.