Das Wichtigste in Kürze
- Die Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) kann einige Zeit dauern.
- Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
- Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts tun. Ihre Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.
Das Gericht stellte fest, dass die in den Prämiensparverträgen verwendete Zinsklausel unzulässig ist. Die Sparkasse Nürnberg muss die Höhe der Zinsen der Sparer:innen neu berechnen. Während der BGH sich bei der Neuberechnung für den „relativen Zinsabstand“ entschied, setzt das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Urteil den „absoluten Zinsabstand“ für die Neuberechnung an. Kund:innen bekämen hier geringere Nachzahlungen. Deshalb lässt der vzbv das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen. Auch die Sparkasse Nürnberg hat Revision beim BGH eingereicht.
Die Prüfung des BGH kann einige Zeit dauern. Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts tun. Ihre Ansprüche verjähren nicht, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind nicht mehr möglich.