Das Wichtigste in Kürze:
- Verbraucher:innen können sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz für die Klage anmelden.
- Mit dem Klage-Check können Betroffene prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
- Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Sparer:innen um Prämienzahlungen gebracht
Die Sparkasse hat unklare und damit unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Der vzbv geht davon aus, dass sie den Betroffenen so zu wenig Zinsen gezahlt hat und sie diese neu berechnen muss. Mit den Kündigungen hindert die Sparkasse die Sparer:innen zudem daran, die höchste Prämienstufe zu erreichen und die dafür versprochen Zuzahlungen zu erhalten. Die vereinbarten Prämien steigen mit zunehmender Sparleistung und sind vor allem für langfristige Sparer:innen attraktiv.
Angebote für Betroffene
Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können. Er hilft auch mit Hinweisen und einem Mustertext für die Anmeldung weiter. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land bietet die Internetseite des vzbv. Betroffene können sich zu einem News-Alert anmelden, um sich per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren informieren zu lassen.
Zu guter Letzt können sich Verbraucher:innen auch von der Verbraucherzentrale Thüringen individuell beraten lassen. Das Team vor Ort unterstützt auch bei der Anmeldung im Klageregister. Der vzbv bündelt Informationen zu Klagen wegen Prämiensparverträgen auf einer Themenseite.