Das Wichtigste in Kürze
- Oberlandesgericht Hamm lässt Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn zu.
- vzbv empfiehlt Kund:innen der Sparkasse KölnBonn ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen bevor sie sich anmelden.
- Hintergrund der Klage: Sparkasse KölnBonn zahlt unrechtmäßig erhobene Gebühren nicht zurück.
Grundlage für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021. Der BGH hatte die Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kund:innen für unwirksam erklärt. Mit der Musterfeststellungsklage knüpft der vzbv an diese Entscheidung an.
Auf Ihren Fall kann es ankommen!
Betroffene Kund:innen können sich kostenlos in das Klageregister eintragen. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher:innen registrieren. Verbraucher:innen, die sich der Klage anschließen wollen, sollten das deshalb bald tun. Denn ihre Teilnahme entscheidet darüber, ob Betroffene zu ihrem Recht kommen können. Kund:innen der Sparkasse können ihren Fall mit dem Klage-Check prüfen. Sie finden dort auch einen Textbaustein, der bei der Anmeldung hilft. Die Webseite zur Klage beantwortet die wichtigsten Fragen.
So geht es weiter
Das Oberlandesgericht Hamm prüft in zwei Monaten, ob sich mindestens 50 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen haben. Dann läuft das Verfahren weiter. Die Anmeldung zum Register ist bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung möglich, die Abmeldung bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst.