Was Betroffene jetzt wissen müssen
- Betroffene können sich bis zum 17. Januar 2023 beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden, um von der Klage zu profitieren. Wenn sie sich bereits angemeldet haben, müssen sie nichts weiter tun.
- Die Frist zur Abmeldung endet mit Ablauf des 18. Januar 2023.
- Ein Urteil ist am 18. Januar 2023 noch nicht zu erwarten.
Off
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat den Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumt. Sie soll am 18. Januar 2023, 13 Uhr stattfinden. Ein Urteil ist an diesem Tag allerdings noch nicht zu erwarten. Statt dessen ist davon auszugehen, dass das Gericht - wie vom Bundesgerichtshof vorgegeben - zunächst einen Sachverständigen beauftragt, der sich zu Fragen der Zinsberechnung äußern soll.
Der vzbv wird am Tag der mündlichen Verhandlung über deren Verlauf berichten.