Stadtsparkasse München: Betroffene können sich für Klage anmelden

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Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat das Anmeldeformular online freigeschaltet. Am 22. Januar 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Klage gegen die Stadtsparkasse München ein. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München soll geklärt werden, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.
Stadtsparkasse München Schriftzug

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei im Klageregister anmelden.
  • Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt vor der Verjährung der Ansprüche.
  • Die Verbraucherzentrale Bayern unterstützt und berät Verbraucher bei Fragen rund um die Registrierung.
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Anmeldung zum Register

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen. Alle weiteren Informationen zur Klage haben wir auf unserer Website zur Klage gegen die Stadtsparkasse München zusammengefasst. Dort gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Verbraucher den Klage-Check nutzen. Im Ergebnis sind auch Hinweise für die Anmeldung enthalten.

Infotelefon für Verbraucher

Welche Fälle passen zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren? Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14 geschaltet.

Ansprüche von durchschnittlich 4600 Euro

Die Stadtsparkasse München hat im Jahr 2019 begonnen, langlaufende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen. Es wird angenommen, dass mittlerweile über 34.000 Verträge durch die Stadtsparkasse gekündigt wurden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgten diese Kündigungen in vielen Fällen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Ansprüche von Verbrauchern, die nachgerechnet wurden, belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.