Die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse gehören zu den größten Sparkassen Deutschlands. Sie weisen die Forderungen mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vorgenommen haben und eine Erstattung damit ausscheide. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Genau das soll mit den Musterfeststellungsklagen geklärt werden.
Die Gerichte sollen feststellen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.
Sparkassen-Kund:innen können Interesse an Klage bekunden
Der vzbv bittet Kund:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn unter sammelklagen.de/bankgebuehren mitzuteilen, ob sie sich für eine Teilnahme an einer der Klagen interessieren. Auch können sie dadurch prüfen, ob ihr Fall für die Klagen geeignet ist.
Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligen, tragen keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen. Sie können weiterhin den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um eine Gebührenerstattung zu verlangen.