vzbv und Berliner Sparkasse lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Kund:innen der Berliner Sparkasse vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. März 2024, dass die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse unwirksam sind. Da das Urteil hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGH prüfen. Die Berliner Sparkasse hat auch Revision eingelegt.
Karte der Berliner Sparkasse

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen müssen  nichts unternehmen. Ihre  Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.        
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Die Berliner Sparkasse durfte ohne Zustimmung der Kund:innen Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Kund:innen der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Das hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil vom 27. März 2024 bestätigt. Der vzbv ist der Auffassung, dass auch vor 2018 gezahlte Entgelte von der Sparkasse zu erstatten sind. Dem folgte das Gericht nicht. Deshalb lässt der vzbv das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen. Auch die Berliner Sparkasse legte Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die Prüfung des BGH kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Ihre Ansprüche können nicht verjähren, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind nicht mehr möglich.