Am 30. September ist die mündliche Verhandlung gegen Volkswagen

Stand:
Der erste Termin steht bevor. Die Fristen für die An- und Abmeldung laufen bald ab.
Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
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Der Prozess der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Volkswagen AG nimmt Fahrt auf. Der erste Termin der mündlichen Verhandlung findet am Montag, 30. September 2019, um 10 Uhr im Congress-Saal der Stadthalle Braunschweig statt. Es werden voraussichtlich zunächst Rechtsfragen zur Zulässigkeit der Klageanträge besprochen.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Die vorhandenen Sitzplätze sind aber begrenzt. Fortgesetzt wird die mündliche Verhandlung am 18. November 2019. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch offen.

Fristen für An-und Abmeldung laufen bald ab

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin beim Bundesamt für Justiz anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Die für die Anmeldung vom Gesetz vorgesehene Frist endet am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Einige meinen sogar, dass deswegen die Frist bereits am Freitag den 27. September 2019 ablaufen könnte. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.

Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst – also der 30. September 2019 – ist der letzte Termin, zu dem man sich aus dem Register abmelden kann. 

Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die erste Sitzung am OLG Braunschweig über deren Verlauf berichten. Angemeldete Verbraucher können dann entscheiden, ob sie weiter bei der Musterklage des vzbv gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird mit Ablauf des 30. Septembers geschlossen. Bleiben sie mit dabei, gilt ein späteres Urteil auch für sie. Das ist bei einem negativen Urteil genauso wie bei einem positiven. Kommt es zu einem Vergleich, wird hingegen jede angemeldete Person über den Inhalt informiert und hat die Möglichkeit einen solchen abzulehnen. Lehnt sie nicht ab, profitiert sie vom Inhalt des Vergleichs.