„Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“, kommentiert Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, die Entscheidung des Gerichts.
Hintergründe und Folgen des Urteils
Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.
Für die betroffenen Euro-6-Fahrzeuge stellte das OLG nicht nur fest, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, sondern auch, dass die verantwortlichen Mitarbeiter:innen insoweit mit Schädigungsabsicht handelten und Mercedes dies verantworten muss.
Auch für die Euro-5-Modelle hat das Gericht festgestellt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Allerdings verneinte es hier einen Vorsatz. Wenn der BGH dem OLG in diesem Punkt folgt, können Käufer der Euro-5-Modell zwar keine Rückabwicklung der Kaufverträge fordern. Sie können aber nach der Rechtsprechung des BGH eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises verlangen.
Bereits 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.
Beide Parteien können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. Mercedes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Betroffene müssen sich bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil noch gedulden. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen.