Zusammenfassung
Im September steht die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW an. Medienberichte und Veröffentlichungen von Rechtsanwaltskanzleien, nach denen die Musterfeststellungsklage ihr Ziel verfehlen könne, sorgten in letzter Zeit für Unsicherheit. Anlass dafür war ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts in Braunschweig. Darin ging es unter anderem um „Ansprüche dem Grunde nach“ und die Beteiligung ausländischer Verbraucherinnen und Verbraucher.
Licht ins Dunkel der juristischen Feinheiten bringen die Anwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei R|U|S|S Litigation, die den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten: "Am 30. September 2019 findet in der Stadthalle Braunschweig die erste mündliche Verhandlung statt. Vielleicht sind wir alle nach dem Termin etwas schlauer. Sicher ist das allerdings nicht."