Musterklage gegen VW geht weiter – Vergleichsverhandlungen gescheitert

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Volkswagen hat die Verhandlungen zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW über einen Vergleich im Diesel-Prozess scheitern lassen. Der vzbv wird den Prozess gegen Volkswagen fortführen. Verbraucher, die sich beim Klageregister angemeldet haben, müssen jetzt noch nichts unternehmen. VW hat angekündigt, den angemeldeten Verbrauchern Einmalzahlungen anzubieten.
Klaus Müller Vorstand vzbv
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Die Vergleichsverhandlungen in der Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Volkswagen sind am 14. Februar 2020 gescheitert. Der vzbv kritisiert "mangelnde Bereitschaft von Volkswagen", Verbraucher mit einem transparenten und sicheren Verfahren zu entschädigen und sieht VW dafür in der Verantwortung, dass die Gespräche gescheitert sind. Über die von Volkswagen angekündigten Einmalzahlungen sind noch keine Details bekannt. Diese Entwicklung zeigt aber, dass das Musterverfahren eine positive Wirkung erzielt hat. Denn lange Jahre lang hatte Volkswagen Entschädigungszahlen für den Dieselbetrug abgelehnt.

"Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv, am 14. Februar 2020. Es wurde kolportiert, dass die Gespräche an zu hohen Honorarforderungen gescheitert seien. Klaus Müller stellte klar: "Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet." VW hatte in seinem letzten Angebot zudem die Übernahme von Abwicklungskosten in Höhe von 50 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Für den vzbv war angesichts des Dieselbetrugs durch Volkswagen eine für die Verbraucher sichere Lösung von hoher Bedeutung. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, sei in keinster Weise tragbar.

Ziel der Anfang des Jahres 2020 gestarteten Vergleichsverhandlungen war eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden. Ob es zu einem Vergleich kommt, war von Anfang an offen. Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen wird nun das Gericht informiert und der Prozess vermutlich mit weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt werden.

Falls Sie sich der Musterklage angeschlossen haben, müssen Sie wegen der gescheiterten Vergleichsverhandlungen jetzt noch nichts unternehmen. Das Gerichtsverfahren selbst geht weiter, wir informieren auch über den weiteren Verlauf des Verfahrens.