Musterklage Superfit: Betroffene können sich Klage anschließen

Stand:
Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH zugelassen. Betroffene können sich ab jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Der Anbieter der SuperFit Sportstudios schloss seine Fitness-Studios in Berlin und Potsdam während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 und 2021 für insgesamt neun Monate und verlangte weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen.
Menschen trainieren im Fitness-Studio

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenfreie Anmeldung auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz ab sofort möglich. 
  • Klage-Check hilft online mit Infos für die Anmeldung.
  • SuperFit Sportstudios verlangten trotz pandemiebedingter Schließung von mehr als neun Monaten Mitgliedsbeiträge.
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Die Sportstudios waren aufgrund behördlicher Anordnungen für etwa neun Monate geschlossen. Mitglieder sollten weiterhin zahlen, monatlich bis zu 29,90 EUR. Bei der Verbraucherzentrale Berlin häuften sich seit Beginn der Covid-19 Pandemie die Beschwerden. Das Gericht soll feststellen, dass Kund:innen während der Schließungen keine Mitgliedsbeiträge zahlen mussten.

Sie wollen an der Musterfeststellungsklage teilnehmen? 

Mitglieder von SuperFit Sportstudios, die von den Schließungen betroffen waren, können sich an der Klage beteiligen. Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, finden Sie online mit dem Klage-Check heraus. Dabei gibt es auch weitere Hinweise für die Anmeldung. Mehr Informationen zur Klage haben wir als Fragen und Antworten zusammengestellt. Wenn noch Fragen offen bleiben: Die Verbraucherzentrale Berlin hilft Betroffenen mittwochs und donnerstags von 10:00 - 14:00 Uhr unter 030 214 85-190 zum Ortstarif.

Nächste Schritte im Verfahren gegen SuperFit Sportstudios 

In zwei Monaten prüft das Kammergericht Berlin, ob sich mindestens 50 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen haben. Dann läuft das Verfahren weiter. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung möglich, die Abmeldung bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst.