Update (27.04.2021): Dieser Inhalt ist überholt. Wir stellen fest, dass Parship fristlose Kündigungen nun wieder verstärkt zurückweist.
Der Online-Partnervermittler Parship hat stets bestritten, dass seinen Kundinnen und Kunden ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht. Wir sehen dies anders und planen deshalb die Erhebung einer Musterfeststellungsklage. Und auf einmal sehen wir, dass Parship fristlose Kündigungen nun doch akzeptiert.
Kündigungswillige Parship-Kunden sollten nun schnell handeln, da Parship sein Verhalten vermutlich bald wieder ändern wird. Auch wer in der Vergangenheit mit seiner fristlosen Kündigung keinen Erfolg hatte, sollte nun erneut an Parship herantreten.
Wie Sie kündigen können sowie Informationen zu unserer geplanten Klage finden Sie auf unserer Themen-Seite zu Parship.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall anbietet. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.