Das Wichtigste in Kürze
- Shurgard verpflichtet sich, die AGB-Klauseln ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr zu verwenden.
- Betroffene Verbraucher:innen können Geld zurückfordern. Verbraucherzentrale bietet dafür Musterbrief an.
- Hat Shurgard Kund:innen informiert? Machen Sie bei der Umfrage mit.
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Die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro waren aus Sicht des vbzv überhöht. Neben der Unterlassungserklärung hat Shurgard angekündigt, Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass sie die gezahlten Mahnbeträge zurückfordern können. Wenn Shurgard sich nicht rechtmäßig verhält, wird der vzbv weitere Schritte einleiten. Betroffene können Ihre Erfahrungen über eine kurze Umfrage schildern.
Links von anderen Webseiten
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