Überhöhte Mahngebühren: Shurgard kündigt Rückzahlungen an

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Lagerraum-Anbieter Shurgard erfolgreich wegen hoher Mahngebühren abgemahnt. Das Unternehmen hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 20 bzw. 50 Euro als Bearbeitungsgebühr für Mahnungen vorgesehen. Kund:innen können die Beträge nun zurückfordern.
Lagerraum der Shurgard Selfstorage

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Shurgard verpflichtet sich, die AGB-Klauseln ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr zu verwenden.
  • Betroffene Verbraucher:innen können Geld zurückfordern. Verbraucherzentrale bietet dafür Musterbrief an.
  • Hat Shurgard Kund:innen informiert? Machen Sie bei der Umfrage mit.
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Die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro waren aus Sicht des vbzv überhöht. Neben der Unterlassungserklärung hat Shurgard angekündigt, Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass sie die gezahlten Mahnbeträge zurückfordern können. Wenn Shurgard sich nicht rechtmäßig verhält, wird der vzbv weitere Schritte einleiten. Betroffene können Ihre Erfahrungen über eine kurze Umfrage schildern.

Lagerraum der Shurgard Selfstorage

Umfrage zu Shurgard: Hat der Anbieter von Lagerräumen überhöhte Mahngebühren zurückgezahlt?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Shurgard abgemahnt. Grund sind die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro. Der vzbv hält diese für unzulässig. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, lesen Sie hier.