Das Wichtigste in Kürze
- Der vzbv hatte Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wegen künstlich erhöhter Inkassokosten eingereicht.
- Das OLG Hamburg urteilte, dass EOS Investment die Kosten durch Beauftragung des Inkassobüros gegenüber Verbraucher:innen nicht berechnen darf.
- Wenn das Urteil rechtskräftig wird, können sich Verbraucher:innen, die an der Klage beteiligt sind, auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern.
Unternehmen berechnet fiktiven Schaden
Das OLG Hamburg erklärte, dass es sich bei der Position, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handele. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten. Nach Auffassung des vzbv sollte das Unternehmen auf eine Geltendmachung der Inkassokosten verzichten und schon geleistete Zahlungen erstatten.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, profitieren Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und so an der Klage beteiligt haben. Sie können sich auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil im Volltext finden Sie hier.
Bundesgerichtshof kann Urteil prüfen
Betroffene müssen sich noch gedulden. Die Beklagte kann das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Das OLG-Urteil bleibt ein Erfolg der Verbraucherschützer:innen. „Inkasso ist ein Thema, das Verbraucher:innen immer wieder belastet. Das Urteil ist ein Signal für die gesamte Branche: Auch andere Unternehmen müssen sich daran orientieren“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.