Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs. Volkswagen übernimmt im Fall der Vergleichsannahme zudem die Kosten für eine individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto). Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.
Betroffene sollten jetzt aktiv werden:
1. Informieren Sie sich über den Inhalt des Vergleichs - und ob sie zu den Anspruchsberechtigten gehören.
Als erste Orientierung hat der vzbv wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich zusammengestellt. Klicken Sie hier, um die Antworten zu lesen.
2. Prüfen Sie das Angebot - gegebenenfalls mit einem Anwalt Ihrer Wahl.
Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen über das Angebot informiert. Verbraucher können sich dann von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) übernimmt Volkswagen, wenn die Verbraucher den Vergleich abschließen. Betroffene sollten darauf achten, dass ihr Anwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vertraut ist.
3. Entscheiden Sie, ob Sie den Vergleich annehmen - oder gegebenenfalls Einzelklage erheben.
Betroffene können nur im Zeitraum 20. März bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen. Der Vergleich zwischen vzbv und VW enthält auch die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn bei der Abwicklung Probleme auftreten.
Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.
Egal, wie sich Verbraucher entscheiden: Sie müssen sich nicht aus dem Klageregister austragen, der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage Ende April zurücknehmen. In den kommenden Wochen werden wir Sie bei wichtigen Entwicklungen mit weiteren News-Alerts informieren.
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