Die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich sieht vor, dass Volkswagen rund 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage – Betroffene des Dieselbetrugs – eine Einmalzahlung zwischen 1350 Euro und 6257 Euro (abhängig von Modelltyp und Modelljahr) anbietet.
Anspruchsberechtigte Verbraucher können so frei entscheiden, ob sie dieses Angebot für angemessen erachten und sich ein schnelles Ende wünschen oder ob sie in der Hoffnung auf eine höhere Entschädigung eine Einzelklage anstreben.
Die Verbraucher sollten bei Ihren Überlegungen aber nicht blind den Werbeversprechen von Prozessfinanzierern vertrauen, die mit „Sofortzahlungen“ von „bis zu 5.000 Euro“ locken. Schon der Blick ins Kleingedruckte dieser Angebote offenbart, dass die Zahlung keineswegs „sofort“ erfolgt, sondern erst dann, wenn die „Klage eingereicht“ wurde. Ob dies noch vor dem 20. April 2020, also dem letzten Termin, zu dem sich Verbraucher dem Vergleich noch anschließen können, oder nach einer eventuell negativen BGH-Entscheidung überhaupt geschieht, bleibt völlig unklar.
Auch bei den von diesen Anbietern in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen wird ein Punkt verschwiegen, der für eine Entscheidung sehr wesentlich wäre: Wie hoch ist die Provision, die der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall berechnet?
Außerdem werden bei den vorgerechneten Entschädigungszahlungen teilweise besonders unrealistische Sachverhalte zugrunde gelegt: zum Beispiel ein auffällig hoher Kaufpreis oder ein unrealistisch niedriger Kilometer-Stand. Und schließlich blenden solche Berechnungen völlig aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, wie der Bundesgerichthof entscheiden wird. Voraussichtlich wird er sich erstmals im Mai mit der Frage befassen, ob und ggf. in welchem Umfang Volkswagen wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings offen.
Bei Anbietern, die die für eine Entscheidung maßgebliche Fakten so einseitig darstellen und teilweise verdrehen, sollten Verbraucher sehr skeptisch sein und genau hinschauen.
Der Tipp des vzbv: Lassen Sie sich vor der Entscheidung für oder gegen den Vergleich umfassend anwaltlich beraten. Wenden Sie sich an eine in der Thematik erfahrene Anwaltskanzlei und lassen Sie sich sowohl die Chancen als auch die Risiken des Vergleichsangebotes erläutern. Die Kosten für diese Beratung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) übernimmt Volkswagen, wenn der Vergleich anschließend zustande kommt. Nehmen Sie den Vergleich nicht an und Sie beauftragen einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen VW, fallen keine Extra-Kosten für die Beratung an. Hat der Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte Erfolg, dann hat VW die Rechnung des Anwalts zu zahlen.