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Mit der Klagerücknahme endet zwar das Musterverfahren. Für Verbraucher, die kein Angebot von Volkswagen erhalten haben, oder das Angebot nicht angenommen haben, besteht allerdings jetzt unter Umständen noch die Möglichkeit, individuellen Rechtsschutz zu suchen. Das gilt gleichermaßen für Verbraucher, die nicht zur Zielgruppe der Rahmenvereinbarung zählen, wie auch für Verbraucher, die ein Angebot von Volkswagen nicht angenommen haben, weil es ihnen zu niedrig erschien.
Was dabei zu beachten ist:
- Die Musterfeststellungklage kann die Verjährung von Ansprüchen hemmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich wirksam zum Klageregister angemeldet haben und Ihren Ansprüchen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt, wie den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklagen. Das würde in einem etwaigen Klageverfahren überprüft werden.
- In diesem Fall ist die Verjährung mindestens bis zum 30.10.2020 gehemmt. Falls Sie einen Anspruch gegen VW geltend machen wollen, sollten Sie dies zur Sicherheit bis zu diesem Zeitpunkt erledigen.
- Überlegen Sie, ob Sie einen etwaigen Anspruch gegen VW individuell geltend machen möchten. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer Anwaltskanzlei beraten.
Info für all diejenigen, die einen Vergleich abgeschlossen haben: Die vereinbarten Vergleichsbeiträge werden jetzt ausgezahlt. Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Vergleichsschluss oder der Abwicklung können Sie sich noch bis zum 31. August an die Ombudsstelle wenden.
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