Das Wichtigste in Kürze
- Die Musterfeststellungsklage gegen VW ermöglichte den größten Massenvergleich in der Geschichte der Bundesrepublik
- Dank des zwischen VW und dem vzbv geschlossenen Vergleichs erhielten mehr als 240.000 Verbraucher eine Entschädigung. Volkswagen musste dafür einen Gesamtbetrag von etwa 750 Millionen Euro ausschütten.
- Die ordnungsgemäße Abwicklung des Vergleiches wurde durch eine Ombudsstelle und durch Kontrollen von Wirtschaftsprüfern sichergestellt.
Zahl der Anmeldungen und Entschädigungen übertraf alle Erwartungen
Mehr als 400.000 Verbraucher hatten sich zunächst bis zum 29. September 2019 an der Klage gegen Volkswagen beteiligt. Auch wenn etwa 78.000 ihre Anmeldungen wieder zurückgenommen haben, um auf eigene Faust zu klagen – mit einem solchen Ansturm hatte der vzbv nicht gerechnet.
Nachdem die Parteien am 30. September 2019 und am 18. November 2019 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelten und nach weiteren intensiven Gesprächen einigten sich Volkswagen und der vzbv schließlich am 28. Februar 2020 auf einen außergerichtlichen Vergleich. Dieser sah vor, dass etwa 262.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Einmalzahlung zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro angeboten wird. Die Verbraucher konnten bis zum 30. April 2020 entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder ob sie selbst noch einmal klagen und auf eine höhere Entschädigung hoffen wollten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stand bis dahin noch aus.
Mehr als 240.000 Verbraucher nahmen die Einmalzahlung an. Die Annahmequote betrug damit über 90 Prozent und Volkswagen musste eine Gesamtentschädigung von etwa 750 Millionen Euro ausschütten.
vzbv hat sich für ordnungsgemäße Abwicklung eingesetzt
Um den Vergleich sicher und transparent abzuwickeln, hatte der vzbv darauf bestanden, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Dieser hat die Berechnungsgrundlagen für die Vergleichssummen überprüft sowie die Abwicklung des Vergleiches stichprobenmäßig kontrolliert. Verbraucher konnten sich auch an eine unabhängige Ombudsstelle wenden, wenn darüber gestritten wurde, ob die Vergleichsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Ombudsstelle hat in über 1.250 Beschwerdefällen entschieden. Die Hälfte der Entscheidungen davon fiel zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher aus.
Fazit
Die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen war ein großer Erfolg. Mehrere hunderttausend Betroffene sind dank dieser Klage und des Vergleichs für die Abgasmanipulationen entschädigt worden. Sie mussten keine Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen. Viele Verbraucher hätten nicht gewagt, allein gegen Volkswagen zu klagen und wären somit leer ausgegangen. Die Musterfeststellungsklage des vzbv hat das verhindert.