Das Wichtigste in Kürze
- Kammergericht Berlin erklärt einseitige Erhöhungen bei Girokonto-Gebühren für unzulässig.
- Kund:innen der Berliner Sparkasse hätten Gebührenerhöhungen aktiv zustimmen müssen.
- vzbv prüft Gang vor den BGH, um Ansprüche für Rückerstattungen auf weitere Jahre auszudehnen.
Die Berliner Sparkasse durfte ohne Zustimmung der Kund:innen Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Kund:innen der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Das hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil bestätigt. „Den an Musterfeststellungsklage beteiligten Kund:innen stehen Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018 zusätzlich an die Sparkasse zahlen mussten“, erklärt Sebastian Reiling, Referent im vzbv, das Urteil.
Gericht hält Ansprüche vor dem Jahr 2018 für verjährt
Der vzbv ist der Auffassung, dass auch vor 2018 gezahlte Entgelte von der Sparkasse zu erstatten sind. Dem folgte das Gericht nicht. Deshalb prüft der vzbv, ob er das Urteil des Kammergerichts vom Bundesgerichtshof überprüfen lässt. Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, können Kund:innen Geld von der Bank zurückfordern. Knapp 1.200 Kund:innen haben sich der Klage angeschlossen.