Das Wichtigste in Kürze
- primastrom und voxenergie haben zugesagt, die Erhöhungen der Preise bei Strom und Gas rückwirkend zurückzunehmen.
- Wer sich den Klagen angeschlossen hat, kann vierstellige Beträge zurückerhalten.
- Unternehmen müssen überhöhte Beträge bis zum 18.03.2024 zurückzahlen. Verbraucher:innen sollen sich bei Verzögerungen an den vzbv wenden.
Die Vergleiche des vzbv mit den Energieanbietern primastrom und voxenergie entlasten Verbraucher:innen finanziell. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, auf ihre einseitigen Preiserhöhungen zu verzichten und zu deutlich geringeren Preisen neu abzurechnen. Wegen des Vergleiches hat der vzbv die Klagen gegen die Unternehmen zurückgenommen.
Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts unternehmen
Die Unternehmen werden sämtliche einseitige Preiserhöhungen zugunsten der Verbraucher:innen, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurücknehmen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abrechnen. Eine schriftliche Mitteilung und die Auszahlung von Guthaben sollen Betroffene von den Unternehmen bis zum 18.03.2024 erhalten haben. Wenn die Unternehmen diese Fristen nicht einhalten, können Betroffene das über sammelklagen@vzbv.de mitteilen.
Verbraucher:innen finden Antworten auf Fragen zu den Vergleichen auf der Webseite des vzbv. Wer besondere Fragen zu seinen Abrechnungen hat oder sich zu Handlungsoptionen individuell beraten lassen möchte, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden.
Verhandlungen für übrige Kund:innen dauern an
Auch für alle weiteren Kund:innen konnte der vzbv bereits eine erste Einigung erzielen. Es gibt aber Fälle, für die der vzbv noch günstigere Konditionen fordert und deswegen weiterverhandelt. Kund:innen, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, sollten sich noch etwas gedulden bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Der vzbv wird über das Ergebnis dieser Verhandlung informieren.