Das Wichtigste in Kürze
- Sparkassen haben Zinsen falsch berechnet.
- OLG Naumburg legt Berechnungsgrundlage für Nachzahlungen fest.
- Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich.
Das OLG Naumburg folgt mit seinen Urteilen vom 11. Oktober 2023 wesentlichen Forderungen des vzbv. Im Ergebnis bleiben die voraussichtlichen Nachzahlungen allerdings hinter den Erwartungen des vzbv zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – sowohl der vzbv als auch die Sparkassen können dagegen Rechtsmittel einlegen. Verbraucher:innen können sich an den Klagen nicht mehr beteiligen.
Im Februar hatte das OLG Naumburg bereits der Saalesparkasse in Halle eine konkrete Berechnungsgrundlage für Nachzahlungen vorgeschrieben. Um höhere Nachzahlungen für Sparer:innen zu erreichen, hat der vzbv in dem Verfahren mittlerweile Revision eingelegt.
Weitere Musterfeststellungsklagen wegen Prämiensparverträgen
Nach Ansicht des vzbv haben nicht nur die Kreissparkasse Stendal und Sparkasse Mansfeld-Südharz zu wenig Zinsen an Verbraucher:innen ausgezahlt. Neben den drei Verfahren in Sachsen-Anhalt führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell 16 weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen.
Weitere Informationen über die Verfahren zu Prämienspar-Verträgen bündelt eine Themenseite des vzbv.
Über weitere Entwicklungen und Termine zu den Verfahren informiert der vzbv mit News-Alerts: