Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht erteilte erste Hinweise.
- Durch Gutachten werden Fragen zur Berechnung der Zinsen geklärt.
- Eine Anmeldung zur Klage ist nicht mehr möglich.
Gericht verhandelte heute die Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland
Das Brandenburgische Oberlandesgericht teilte heute im Zinsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Sparkasse Märkisch-Oderland seine vorläufige Rechtsauffassung mit. Die Richter:innen stellten klar, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse. Es soll feststellen, wie die Sparkasse die Zinsen berechnen muss.
Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass die Zinsansprüche frühestens drei Jahre nach Kündigung des Vertrages verjähren. An der Musterfeststellungsklage beteiligte Sparer:innen werden daher etwaige Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen können.
Anmeldung zur Klage nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Verbraucher:innen können sich bis zum Ende des 18. Januar 2023 abmelden. Ein News-Alert informiert über den weiteren Verlauf der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland.
Links von anderen Webseiten
» Klageeinreichung: vzbv verklagt drei Sparkassen wegen falscher Zinsberechnung