Das Wichtigste in Kürze
- Die primaholding GmbH mit ihren Energieanbietern nowenergy, primastrom und voxenergie belehren unzureichend über das Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferungsverträgen.
- Betroffene Kund:innen können den Vertrag vorzeitig beenden und bereits bezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen.
- Der vzbv prüft eine Sammelklage gegen die Unternehmensgruppe. Betroffene können sich online unter www.sammelklagen.de/primaholding beim Verbraucherzentrale Bundesverband melden und bekommen dort Musterbriefe.
Kunden können Abschläge vollständig zurückverlangen
Die Unternehmen haben nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen ihre Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher:innen können die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher:innen können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.
vzbv prüft Sammelklage
Wegen der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie. Betroffene Kund:innen können sich unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen die Verbraucher:innen ihre Rechte geltend machen können.