Verbraucherzentrale plant Sammelklage gegen Knebelverträge von primastrom, voxenergie und nowenergy

Stand:
Ungewollte Knebelverträge, unzulässige Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge: Rund 17.000 Beschwerden erreichten die Verbraucherzentralen im Jahr 2022 zu den Primaholding-Töchtern primastrom, nowenergy und voxenergie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät Betroffenen, ihre Verträge mit den Anbietern zu kündigen oder zu widerrufen.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

Update (06.08.2024): Der vzbv und die primaholding GmbH haben sich auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Der vzbv sieht daher von einer Sammelklage ab. Durch den Vergleich kommen Kund:innen teils schneller aus ihren Verträgen und erhalten günstigere Energietarife als zuvor – auch rückwirkend. Weitere Informationen gibt es hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energieanbieter belehrten unzureichend über das Widerrufsrecht bei oft viel zu teuren Strom- und Gasverträgen.
  • vzbv will mit Sammelklage Kund:innen beim Kündigen unterstützen und Rückzahlungen erstreiten.
  • Kund:innen sollten aktiv kündigen oder Verträge widerrufen – Verbraucherzentrale bietet Musterbrief an.
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Die Primaholding-Gruppe fällt Verbraucherschützer:innen seit Jahren negativ auf. Wenn Kund:innen sich von den Energieanbietern trennen wollen, sperren sich die Unternehmen dagegen. Die Unternehmen primastrom, nowenergy und voxenergie haben per Telefonwerbung tausende Kund:innen für ihre Strom- und Gaslieferverträge gewonnen. Teilweise behaupten die Unternehmen, die Verbraucher:innen seien bis 2027 an die oft viel zu teuren Verträge gebunden.

Betroffene sollten sich gezahlte Beiträge rückerstatten lassen

Die Unternehmen haben nach Einschätzung des vzbv fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Deshalb können die Verbraucher:innen ihre Verträge innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Abschluss widerrufen und sämtliche bereits gezahlten Beiträge zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.

Auch nach dieser Frist besteht nach vzbv-Ansicht für Kund:innen von primastrom und voxenergie ein Recht zur kurzfristigen oder sogar fristlosen Kündigung. Denn die Unternehmen haben die Preise einseitig erhöht, bieten den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht an und verwenden rechtswidrige Regelungen zur Vertragslaufzeit. Verbraucher:innen, die ihre Verträge mit den Energieanbietern beenden wollen, können dafür einen Musterbrief der Verbraucherzentralen über eine Umfrage nutzen.

Klagen wegen Preiserhöhungen: noch bis 22. November 2023 mitmachen!

Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führt der vzbv bereits Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie. Am 23. November 2023 findet in beiden Verfahren am Berliner Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können sich noch bis zum 22. November 2023 kostenlos ins Klageregister eintragen und so an den Klagen teilnehmen. Mit dem Klage-Check können sie prüfen, ob sie sich beteiligen und im Erfolgsfall von den Klagen profitieren können.