Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
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So profitieren Sie von der Klage gegen die Berliner Sparkasse:
Donnerstag, 9. Dezember 2021 Wir klagen Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Berliner Sparkasse beim Kammergericht Berlin ein.
Sonntag, 19. Dezember 2021 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BfJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich beim BfJ für die Klage anmelden.
Samstag, 19. März 2022 Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Dienstag, 21. November 2023 Letzte Chance zur Anmeldung Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Mittwoch, 22. November 2023 Mündliche Verhandlung Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Mittwoch, 27. März 2024 Kammergericht erlässt Urteil Das Kammergericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Dienstag, 9. April 2024 Revisionsverfahren vzbv und Berliner Sparkasse legen beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein.
Dienstag, 3. Juni 2025 Mündliche Verhandlung vor dem BGH Der BGH prüft das Urteil des Kammergerichts.
Dienstag, 3. Juni 2025 BGH erlässt Urteil Der BGH hat über die Klage entschieden. Das Musterfeststellungsklage-Verfahren ist damit beendet.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshof?
Das Urteil vom 3. Juni 2025 gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. Die Berliner Sparkasse durfte Gebühren anhand der Zustimmungsfiktions-Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder neu einführen noch erhöhen. Das Urteil ist endgültig. Wir erwarten, dass die Berliner Sparkasse die Rückforderungen der Verbraucher:innen jetzt zügig erfüllt. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung zum Urteil.
Für welchen Zeitraum kann ich Gebühren zurückbekommen?
Nach dem Urteil des BGH können Verbraucher:innen die ab November 2017 zu viel gezahlten Gebühren zurückbekommen. Der Zeitraum endet mit dem Zeitpunkt, zu dem sie aktiv einer Gebühr, einem Kontomodell bzw. Kontomodellwechsel zugestimmt haben. Die Berliner Sparkasse hat nach unserer Kenntnis zum 1. Juli 2022 Einwilligungen von ihren Kund:innen erbeten. Wenn Sie früher oder später aktiv zugestimmt haben, gilt dieser Zeitpunkt.
Was muss ich jetzt unternehmen?
Verbraucher:innen, die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, können Ihre Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren jetzt geltend machen. Sie sollten sich an die Berliner Sparkasse wenden. Dazu können Sie gerne den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.
Berliner Sparkasse: Betroffene können unzulässig verlangte Gebühren zurückfordern
Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 3. Juni 2025, dass die Gebührenerhöhungen nicht wirksam waren.