Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Stand:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Kontoauszug

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Berliner Sparkasse:

Wenn Sie im Register zur Klage angemeldet sind: Fordern Sie die Sparkasse mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Zahlung auf.
 

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Termine

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Berliner Sparkasse beim Kammergericht Berlin ein.
  • Sonntag, 19. Dezember 2021
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Samstag, 19. März 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 21. November 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Mittwoch, 22. November 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 27. März 2024
    Kammergericht erlässt Urteil
    Das Kammergericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Dienstag, 9. April 2024
    Revisionsverfahren 
    vzbv und Berliner Sparkasse legen beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein.
  • Dienstag, 3. Juni 2025
    Mündliche Verhandlung vor dem BGH
    Der BGH prüft das Urteil des Kammergerichts.
  • Dienstag, 3. Juni 2025
    BGH erlässt Urteil
    Der BGH hat über die Klage entschieden. Das Musterfeststellungsklage-Verfahren ist damit beendet.


Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshof?

Das Urteil vom 3. Juni 2025 gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. Die Berliner Sparkasse durfte Gebühren anhand der Zustimmungsfiktions-Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder neu einführen noch erhöhen. Das Urteil ist endgültig. Wir erwarten, dass die Berliner Sparkasse die Rückforderungen der Verbraucher:innen jetzt zügig erfüllt. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung zum Urteil.

Für welchen Zeitraum kann ich Gebühren zurückbekommen?

Nach dem Urteil des BGH können Verbraucher:innen die ab November 2017 zu viel gezahlten Gebühren zurückbekommen. Der Zeitraum endet mit dem Zeitpunkt, zu dem sie aktiv einer Gebühr, einem Kontomodell bzw. Kontomodellwechsel zugestimmt haben. Die Berliner Sparkasse hat nach unserer Kenntnis zum 1. Juli 2022 Einwilligungen von ihren Kund:innen erbeten. Wenn Sie früher oder später aktiv zugestimmt haben, gilt dieser Zeitpunkt.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen, die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, können Ihre Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren jetzt geltend machen. Sie sollten sich an die Berliner Sparkasse wenden. Dazu können Sie gerne den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.


Aktuelle Meldung zur Klage

Karte der Berliner Sparkasse

Berliner Sparkasse: Betroffene können unzulässig verlangte Gebühren zurückfordern

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 3. Juni 2025, dass die Gebührenerhöhungen nicht wirksam waren.

Hotline

Betroffene Verbraucher:innen können sich an das Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin zur Musterfeststellungsklage wenden:

  • Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin: 030/214 85 190
  • Erreichbarkeit des Infotelefons: Montag bis Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16 Uhr